Sicherheitstechnische Dokumente, Feuerwehr-Pläne, Feuerwehr-Laufkarten, Flucht- und Rettungswegpläne, Dokumentationen
GESCHÄFTS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER ACE SICHERHEIT, UWE KNÜMANN
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Firma ACE Sicherheit, Uwe Knümann (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber. Mit Beginn der Dienstleistung werden sie rechtswirksam. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die hierzu in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Nebenabreden.
2. Leistungsinhalt
Der Auftragnehmer erstellt im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages sicherheitsgrafische Darstellungen und Dokumentationen. Flucht- und Rettungspläne werden nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung der DIN ISO 23601, Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675 erstellt. Wünscht der Auftraggeber eine abweichende Darstellung, so hat er diese vor Auftragsvergabe hinreichend zu beschreiben. Dies ist dann der Fall, wenn dem Auftragnehmer auf Basis dieser Beschreibung unter normalen Umständen eine Leistungserstellung frei von Rückfragen möglich ist. Beinhaltet der Auftrag die auftragnehmerseitige Aufnahme von Anlagen- oder Gebäudedaten, so beschränkt sich diese Aufnahme auf den im Rahmen der vereinbarten Tage vor Ort optisch offensichtlich wahrnehmbaren Zustand des Gebäudes, der Bauteile, der Betriebsanlage oder Ähnlichem. Bezüglich des optischen nicht offensichtlich wahrnehmbaren Zustandes vorgenannter Anlagen und Gebäude, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unaufgefordert die erforderlichen Daten zu liefern. Der Auftragnehmer übernimmt nur aufgrund einer besonderen Beauftragung eine Beratung darüber, was im Einzelfall für die jeweilige Leistung ein relevantes Merkmal ist. Er prüft nicht die genehmigungsrechtlichen Bestimmungen des Baurechts. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Pläne für eigene oder fremde Zwecke zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber auf besondere Bestellung weitere Exemplare der jeweiligen sicherheitsgrafischen Darstellung herstellen.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Zur Erstellung der Pläne ist es Sache des Auftraggebers, die hierfür notwendigen Daten und Parameter zu liefern. Er hat alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Grundrisse und Lagepläne der Baulichkeiten, dem Auftragnehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Erfassung der erforderlichen Daten und Parameter den Auftragnehmer zu unterstützen.
4. Korrekturen und Reklamationsfristen
Bei Aufträgen zur Erstellung sicherheitstechnischer Darstellungen und Dokumentationen ist die Lieferung eines Vorabzuges zu Prüfungszwecken im Preis enthalten. Die Inhalte unseres Vorabzugs entsprechen den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, bzw. den hieraus erkennbaren Daten. Der Vorabzug ist vom Auftraggeber zu überprüfen. Für den Fall, dass keine Änderungen erforderlich sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Vorabzug förmlich zur Fertigung freizugeben. Sind aus Sicht des Auftraggebers Änderungen erforderlich, so hat dieser den Vorabzug, ggf. unter Einbeziehung der zuständigen Behörde, handschriftlich bzw. skizzenhaft abzuändern bzw. zu vervollständigen und an den Auftragnehmer zurückzusenden.
Änderungen bzw. Ergänzungen des Vorabzuges erfolgen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der sachlichen Richtigstellung und der ortsüblichen Darstellungsart. Die Aufnahme zweckfremder oder nicht von der Feuerwehr bzw. Behörde geforderten Details kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. Für spezielle grafische Darstellungen, die einen besonderen Zeitaufwand erfordern, behält sich der Auftragnehmer vor, den zusätzlichen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Frist zur Rücksendung des Vorabzugs beträgt eine Woche. Nach Ablauf der Frist wird der Auftrag in voller Höhe abgerechnet. Der Auftraggeber hat sodann das Recht, die Rücksendung der Korrektur bis zu sechs Monate nach Auftragseingang ohne Kostenerhöhung zu verzögern. Zweitkorrekturen werden nur nach Aufforderung gegen Berechnung ausgeführt, es sei denn, dass Fehler, die vom Auftragnehmer verursacht wurden, mittels eines einzigen Korrekturganges in nicht genügender Weise berichtigt werden können.
5. Ausführungen
Wenn nicht anders vereinbart drucken wir auf 100g/m² Papier weiß, bei doppelseitigem Druck ist das Papier beidseitig beschichtet. Laminierungen erfolgen mit 2x125mic Folie glänzend.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die Preise im schriftlichen Auftrag. Sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlungen werden bei Feuerwehr-Laufkarten, Flucht- und Rettungsplänen sowie Revisionsplänen und sonstigen Leistungen innerhalb von 14 tagen nach Rechnungs-, Teilrechnungs- und/oder Abschlagsrechnungs-Legung, sowie Schlussrechnung fällig.
Soweit die Rechnungen nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt sind, ist der Auftraggeber in Verzug und der Auftragnehmer hat ein Zurückbehaltungsrecht an weiteren zu erbringenden Leistungen.
Zahlungen gelten als Erfüllung erst bei Eingang auf den Konten des Auftragnehmers. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen. Aufrechnungen kann der Auftraggeber nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen vornehmen. Die Wahrnehmung von scheckmäßigen Rechten wird nicht übernommen. Mitarbeiter des Auftragnehmers sind zum Inkasso nicht berechtigt.
7. Sonderkonditionen
Sonderkonditionen wie Mengen- und Projektrabatte gelten nur für das jeweilige Projekt und die damit verbundene, einmalige Leistung. Folgeleistungen sind neu anzufragen.
Sie sind vom Tag der Auftragsbestätigung (Auftragseingang) sechs Monate an gültig.
Ausnahmen sind Verzögerungen, die der Auftragnehmer zu verschulden hat. Unvollständige Unterlagen, fehlende Freigaben von den Behörden/dem Auftraggeber gehören nicht dazu.
Übersteigt die Bearbeitung des Projektes die Dauer von sechs Monaten, so ist ein neues Angebot einzuholen und gegebenenfalls neue Konditionen zu vereinbaren. Andernfalls gelten die Preise aus dem aktuellen Leistungskatalog als akzeptiert.
Ausgenommen von dieser Regelung sind hiervon abweichende Vereinbarungen zur Gültigkeit von Sonderkonditionen. Diese sind schriftliche festzuhalten und müssen zu jeder Zeit von beiden Parteien einsehbar sein.
7. Gewährleistung
Der Feuerwehrplan, der Flucht- und Rettungsplan und die Feuerwehrlaufkarten beruhen auf den von dem Auftraggeber gemachten tatsächlichen Angaben. Eine Prüfung der Richtigkeit durch den Auftragnehmer erfolgt nicht. Soweit der Auftragnehmer seine Pflichten aus dem Auftrag verletzt, haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt auch für Mangelfolgeschäden.
8. Verzug
Schadenersatzansprüche wegen Verzugs des Auftragnehmers sind außer bei mindestens grob fahrlässigem Verschulden ebenfalls ausgeschlossen. Für die Regulierung dieser Ansprüche muss unverzüglich eine Schadensrechnung dem Auftragnehmer übermittelt werden.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für den Auftragnehmer ist der Betriebssitz, für den die Pläne zu erstellen sind. Erfüllungsort für den Auftraggeber ist der Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand gilt 46325 Borken vereinbart.
AGB - Stand Oktober 2015